Aromen und ihre angebliche Konformität
TPD2 oder doch TPD3 oder 25??? TEV oder TEV+
Aromen und ihre angebliche Konformität bzw. die Machenschaften einiger Lieferanten
Wie inzwischen jeder weiß oder wissen sollte, gab es 2016 Änderungen im Gesetzestext. Basierend auf der europäischen Richtlinie 2014/40/EU, die EU weite Änderungen in allen Gesetzen vereinbarte, musste so auch das deutsche Recht angepasst werden.
Dies haben wir in vorangegangenen Artikeln bereits beschrieben. Daher wollen wir dies nicht vertiefen. Vielmehr geht es heute um den §4 der Tabakerzeugnisverordnung sowie dem dazu gehörenden Anhang 1, verbotene Zusatzstoffe.
Als das Gesetz im Mai 2016 in Kraft trat, beinhaltete der Anhang 1 lediglich 3 Stoffe:
Taurin, Koffein und Vitamine. Im Laufe der folgenden Monate wurde dies auf den heute bekannten Stand angepasst:
Anlage 1 (zu § 4): Verbotene Zusatzstoffe
in Tabakerzeugnissen
1.
Vitamine oder folgende sonstige Zusatzstoffe, die den Eindruck erwecken, dass ein Tabakerzeugnis einen gesundheitlichen Nutzen habe oder geringere Gesundheitsrisiken berge:
a)
Aminosäuren und modifizierte Aminosäuren, die gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Anlage 2 Kategorie 3 der Diätverordnung in der jeweils geltenden Fassung für diätetische Lebensmittel zugelassen sind, sowie S-Adenosylmethionin und L-5-Hydroxytryptophan
b)
Carnitin
L-Carnitin
L-Carnitinhydrochlorid
L-Carnitin-L-Tartrat
c)
Flavonoide sowie antioxidativ wirksame Phospholipide
d)
Natriumselenit
2.
Koffein, Taurin oder folgende sonstige Zusatzstoffe und stimulierende Mischungen, die mit Energie und Vitalität assoziiert werden:
a)
Maltodextrin
b)
Bestandteile einschließlich verarbeiteter Bestandteile, Extrakte und Öle der Kaffeepflanze und der Kaffeebohnen
c)
Bestandteile einschließlich verarbeiteter Bestandteile, Extrakte und Öle des Teestrauches Camellia sinensis L. Kuntze
d)
Bestandteile einschließlich verarbeiteter Bestandteile, Extrakte und Öle der Guaranapflanze
e)
Bestandteile einschließlich verarbeiteter Bestandteile, Extrakte und Öle des Mate-Strauches
f)
Thujon
3.
Zusatzstoffe, die färbende Eigenschaften für Emissionen haben
4.
folgende Zusatzstoffe bei Rauchtabakerzeugnissen, die das Inhalieren oder die Nikotinaufnahme erleichtern:
a)
p-Menthan-3-substitutierte und modifizierte
Verbindungen, einschließlich
p-Menthan-3-carboxamide, einschließlich der
p-Menthan-3-N-alkylcarboxamide
p-Menthan-3-ester
p-Menthan-3-ether
p-Menthan-3-carbonsäuren und deren Ester
Menthon 1,2-glycerolketal (CAS-Nr. 63187-91-7)
b)
p-Menthan-alkohole und deren Ester
c)
folgende Verbindungen:
3,4-Dihydro-3-(2-hydroxyphenyl)-6-(3-nitrophenyl)-(1H)-pyrimidin-2-on (CAS-Nr. 36945-98-9)
2-Isopropyl-N 2,3-trimethylbutyramid (CAS-Nr. 51115-67-4)
Isopulegol (CAS-Nr. 7786-67-6 oder CAS-Nr. 89-79-2)
1-(di-sec-Butyl-phoshinoyl)-heptan
d)
folgende Stoffe:
aa)
Menthol (CAS-Nr. 1490-04-6)
(-)-Menthol (CAS-Nr. 2216-51-5)
(+)-Menthol (CAS-Nr. 15356-60-2)
bb)
Menthon (CAS-Nr. 89-80-5)
(-)-Menthon (CAS-Nr. 14073-97-3)
(+)-Menthon (CAS-Nr. 3391-87-5)
L-Carvon (CAS-Nr. 6485-40-1)
Geraniol (CAS-Nr. 106-24-1)
Linalool (CAS-Nr. 78-70-6)
1,8-Cineol (Eukalyptol) (CAS-Nr. 470-82-6)
Hydroxycitronellal (CAS-Nr. 107-75-5)
e)
folgende aus Pflanzen gewonnene Stoffe:
Öle und Bestandteile, die aus Pflanzen der Gattungen Mentha, Eucalyptos, Ocimum, Thymus und Salvia stammen
5.
folgende Zusatzstoffe, die in unverbrannter Form CMR-Eigenschaften haben:
a)
Stoffe, die gemäß Teil 3 des Anhangs VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (ABl. L 353 vom 31.12.2008, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2016/1179 (ABl. L 195 vom 20.7.2016, S. 11) geändert worden ist, als CMR-Stoffe der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft sind
b)
folgende weitere Stoffe:
Birkenteeröl
(CAS-Nr. 8001-88-5 und CAS-Nr. 85940-29-0)
Wacholderteeröl (CAS-Nr. 8013-10-03)
Sassafrasöl
Sassafrasholz
Sassafrasblätter
Sassafrasrinde
Methyleugenol (CAS-Nr. 93-15-2)
Estragol (CAS-Nr. 140-67-0)
Para-Hydroxybenzoesäure-Propylester
(CAS-Nr. 94-13-3)
Dazu wurde in §34(3) sodann noch eine Übergangsregelung bis 20. Mai 2020 genannt, allerdings nur für Menthol. Dies wurde im Wesentlichen von fast allen Herstellern von WPT entweder ignoriert oder missverstanden. Umgangssprachlich hieß es immer, Minze und Menthol sind bis dann noch erlaubt. Über den Rest an Stoffen wurde überhaupt nicht gesprochen. Und in der Regel wurde die Einstellung der einzelnen Akteure durch mangelnde Kontrollen seitens der Behörden nur bestätigt. Erst wenige Monate vor Ablauf der Übergangsfrist für Menthol zogen plötzlich die Kontrollen bundesweit merklich an. Anhand diverser Laborberichte ließ sich nun erkennen, dass plötzlich auf diverse Stoffe aus dem Anhang 1 getestet wird.
Bis dahin wurde von diversen Aromenherstellern als Ersatz für Menthol ein Cooling-Agent den Kunden mit dem Hintergrund der Konformität verkauft. Nähere Überprüfung machte schnell klar, dass diese Cooling-Agents nicht konform waren.
Nachdem nun die Menthol-Übergangsfrist abgelaufen war, gab es zunächst weder Minze, noch Menthol. Dies führte dazu, dass viele Hersteller Probleme hatten und viele Sorten nicht mehr verfügbar waren. Andere versuchten mit anderen Aromen etwas nachzubauen, was, wie man schnell merkte, nach hinten los ging. Über „Shot“ Lösungen wollen wir gar nicht erst reden. Alles weder legal, noch in den meisten Fällen geschmacklich vergleichbar.
Sprach man früher eben immer von TPD2-Konformität (Tabacco product directive), sprach man nun plötzlich von TEV-Konformität (Tabakerzeugnisverordnung). Aromenhersteller gaben in Korrespondenzen sowie Angeboten und Rechnungen in Verbindung mit Materialsicherheitsdatenblättern den Kunden zu verstehen, dass jeder über eine gewisse Anzahl an konformen Aromen verfüge. Reichten diese Aussagen dem Kunden nicht, so wurde auf Verlangen von nahezu allen Herstellern ein weiteres Schreiben mit einer extra Konformitätserklärung für bestimmte Artikel und deren Nummern ausgestellt.
Nun waren die meisten Kunden (WPT-Produzenten) beruhigt, glaubten die Mär vom sauberen, legalen Aroma und produzierten freudig drauf los. Der Markt war plötzlich wieder schnell gefüllt mit leckeren Tabaken, die allen Freude machten. Doch zügig kam es zu Kontrollen von diversen Marken, was sicherlich kein Zufall war. Ohne Namen nennen zu wollen oder gar zu müssen, kann man getrost davon ausgehen, dass sich wieder diverse Mitbewerber gegenseitig angeschissen hatten. Schnell wurden viele Hersteller auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt. Stellt man sich vor, ein Produzent oder eine Marke lebt von sechs Sorten und auf einmal werden davon 2-4 Sorten beanstandet. Wie soll dann die Marke noch überleben? Wie kann man bis zu 60% seines Portfolios auf einmal ersetzen?
Es geht in diesem Artikel hier nicht darum, WPT Hersteller anzuschwärzen oder mal wieder unsere Branche als 31’er Szene darzustellen, sondern viel mehr darum aufzuzeigen, wie mit Kunden in dieser Branche aktuell umgegangen wird.
Nochmal zum Mitschreiben:
- Bis 2016 galt die 5%-Regel, Aromen waren kein Problem, aber man war quasi der Pablo Escobar des Glycerins.
- Ab 2016 keine 5%-Regel mehr, Tabak legal feucht wie Hulle, aber nun sind fast alle Aromen verboten.
- Es kamen Cooling-Agents.
- Dann plötzlich TEV konforme Aromen, die es bei Überprüfung dann doch nicht waren.
Und plötzlich taucht extreme Unruhe auf dem Markt auf. Der Schreiberling dieses Artikels bekam plötzlich aus mehreren Richtungen Anfragen zur aktuellen Gesetzesänderung TPD2b oder 2+ oder gar 3 bzw. schlussendlich TEV+.
Monsieur Schreiberling schaut blöd aus der Wäsche und zweifelt arg an sich selbst, denn, so wie es auszusehen schien, ist da wohl eine Änderung im Gesetz an ihm vorbei gegangen. Einfach so. Schiere Unsicherheit machte sich für einen Augenblick breit. Dann back to reality und ab an den Laptop und Recherche betreiben.
Zwischenzeitlich wurde sogar ein Rechtsgutachten einer größeren Kanzlei zugespielt, die die aktuell bis dato gültige Gesetzeslage bewertete und zu dem Schluss kam, dass die Beanstandungen der Behörden zu Unrecht getätigt wurden. Dieses doch recht wirre „Gutachten“ allerdings hält nach Auffassung des Verfassers dieses Textes hier einer rechtlichen Überprüfung vorm „Kadi“ nicht stand. Es wird mit spitzfindigen Wortklaubereien davon ausgegangen, dass die Aromen legal seien, da die beanstandeten Stoffe legal seien. Da diese dem WPT-Produkt nicht in einer Rezeptur extra beigefügt wurden, sondern natürlicher Bestandteil des Aromas seien.
Na ja, wir sind alle keine Anwälte und wollen uns auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Daher merken wir wie folgt an:
Man lese zunächst einfach nur folgende Gesetzespassagen:
§ 4 Zusatzstoffe
Tabakerzeugnisse dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie einen der in Anlage 1 aufgeführten Zusatzstoff enthalten.
Dazu wird im Gutachten noch auf das Tabakerzeugnisgesetz eingegangen, was hier zu beschreiben nicht lohnt, da es dort um bestimmte Mengenangaben geht, die schlicht weder im Gesetz, noch im Anhang, noch von Behörden bisher vorgegeben wurden. Von daher ist es sinnfrei, dies hier weiter zu verfolgen. Vielmehr reicht es, bei dem o.a. Paragrafen zu bleiben.
Und was steht da drin?
Tabakprodukte, die Stoffe aus Anhang 1 enthalten, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden. Da steht nix von extra beigemischt oder von Mengenangaben, auch nichts von Rezepturen. Im Übrigen heißt es ja in dem Gutachten: nicht extra beigemengt.
Ok, und was bedeutet es dann, wenn man einem Tabakprodukt ein Aroma in einer 5%-igen Anmische beifügt, da dies die für den Koch für perfekt befundene Rezeptur ist?
Eben…. es wurde extra hinzugefügt, denn der fertige WPT wurde nach Rezeptur gefertigt, denn sonst wäre es kein WPT und würde nach nix schmecken!
Also ist das besagte Gutachten in sich schon unsinnig. Dieses Gutachten wird aber gerne von diversen (NICHT ALLEN) Aromenherstellern dem Kunden mitgeschickt und so erneut suggeriert, dass doch alles eigentlich in Ordnung sei.
Dieses Verhalten ist nach unserer Auffassung grob fahrlässig und fügt einem jeden einzelnen Kunden (WPT Hersteller) potentiellen Schaden zu, wenn er entweder erwischt oder angezeigt bzw. abgemahnt wird. Wer kann es sich leisten, gegen Behörden einen Prozess vor einem Verwaltungsgericht zu führen? Und wer wird dann den Aromenhersteller auf Schadensersatz verklagen? Die Antwort kennen wir alle.
Aufgrund der aktuell verfügbaren Aromen und der aktuellen Gesetzeslage sind leider die meisten Aromen nicht konform und wir alle sitzen im selben Glashaus. Jeder muss seinen eigenen Weg finden. Ein paar wenige Aromen sind konform. Ob die verwendbar sind, muss jeder selbst austesten.
Mittlerweile sind die Aromenhersteller erneut umgesprungen und bieten nun auf einmal Listen mit über 300 Aromen an, die TEV+ konform sind.
Nochmal zum Mitschreiben:
ES HAT SICH IN DER GESETZESLAGE NICHTS GEÄNDERT!!!
Und es gibt kein TEV+ oder gar andere Bezeichnungen. Es handelt sich hier um interne Bezeichnungen einzelner Aromenlieferanten, die keinen Anspruch haben, eine echte Konformität zu gewährleisten. Fragt man die Produkte an, bekommt man diese bemustert. Doch neuerdings werden einem keine Sicherheitsdatenblätter mehr dazu geliefert.
Und wieder wird umschrieben und versucht, den Kunden zu beruhigen und auf der sicheren Seite zu wiegen. Schließlich will ja jeder Geld verdienen. Doch auch hier lässt es vermuten, dass wir weiter getäuscht werden. Wir bleiben dort am Ball und werden weiter berichten.
Um hier mal einige Stoffe zu erklären, geben wir ein paar Beispiele aus Datenblättern und erläutern kurz, was es ist und warum es verboten ist:
Linalool = ist ein Auszug, also Bestandteil von Pflanzen wie bspw. Sternanis, Ingwer, Zimt etc. Erleichtert die Aufnahme von Schadstoffen in die Lunge und macht das Raucherlebnis durch die schnellere Aufnahme von z.B. Nikotin angenehmer.
Geraniol = enthalten in Pflanzen, darunter auch Geranien, Lorbeer und Muskat, welche als Basis Aroma für Blüten & florale Aromen dienen. Sorgt für einen floralen Geschmack und die damit einhergehende Frische.
1,8-Cineol = ist ein Bestandteil der Eukalyptusgewächse und besonders viel in deren Ölen enthalten. Es weitet die Atemwege und öffnet die Bronchien für eine schnelle Aufnahme für alle eingeatmeten Stoffe. Es ist in nahezu allen kühlenden (Cooling) Aromen enthalten und vermittelt ein frisches, angenehmes Rauchgefühl.
P-menta Verbindungen = sind Naturstoffe aus der Gruppe der Terpene, sie riechen nach Citrusfrüchten und geben dem Aroma einen citrusartigen Beigeschmack. Viele dieser in Tabakaromen verwendeten Verbindungen sind als krebserregend gekennzeichnet und somit von vornherein verboten.
Menthon = wird auch als oxidiertes Menthol bezeichnet und unterscheidet sich nur unwesentlich von dem stoffähnlichen Menthol. Es wurde lediglich chemisch verändert und ändert seinen Aggregatzustand von den bekannten Menthol-Kristallen zu einer klaren Flüssigkeit für die einfachere Verwendung in Flüssigkeiten.
Wie man sieht, ist es nicht leicht, diese Stoffe und deren Eigenschaften verständlich zu erklären. Dennoch sind diese Stoffe wenigstens findbar, da in den Datenblättern teils erwähnt, wenn nicht zufällig bei dem einen oder anderen Hersteller verschwiegen. Schlimmer ist es mit folgendem Zusatz im
Gesetzestext:
Folgende Zusatzstoffe, die in unverbrannter Form CMR-Eigenschaften haben:
a)
Stoffe, die gemäß Teil 3 des Anhangs VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (ABl. L 353 vom 31.12.2008, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2016/1179 (ABl. L 195 vom 20.7.2016, S. 11) geändert worden ist, als CMR-Stoffe der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft sind.
Viel geschrieben, aber nix ausgesagt. Es ist nahezu unmöglich, die ganzen Verordnungen zu lesen und zu interpretieren. Lediglich der Begriff „CMR-Eigenschaften“ ist eindeutig. Alle Stoffe, die nachweislich in unverbrannter Form krebserregend sind, sind absolut verboten. Und woher sollen wir nun wissen, welche das sind???
Klingt banal, ist aber ganz einfach. Stoffe, die derartige Inhaltsstoffe beinhalten, sind entsprechend zu kennzeichnen. Dazu ist folgendes Symbol auf den Behältern und auch in den Datenblättern anzubringen bzw. aufzuführen:
Also macht es durchaus Sinn, sich seine Kanister ab und an mal etwas genauer anzuschauen. Denn das ist dann in vielen Fällen das Letzte, was man davon sieht. Denn weiter verwenden ist definitiv nicht möglich, auch wenn es nahezu jeder…….
Fazit:
Wir stellen also fest, dass wir von einigen Aromenherstellern ordentlich getäuscht wurden. Warum ist das so? Keiner weiß es. Vermutlich ist hier Gewinnmaximierung oder die Angst vor Absatzverlust der wahre Grund, was aber nicht nachweisbar ist. Wir können daher jedem Einzelnen, der mit Aromen umgeht, nur ans Herz legen, sich gut zu überlegen, was er verwenden will und wie er sich aufstellt, denn es ist keine Frage des Ob, sondern nur des Wann, bis sein eigenes Produkt getestet wird. Es gibt sicher Lösungen. Wir arbeiten an einer Strategie und hoffen auf Erfolg. Sollte dies so sein, werden wir zumindest berichten, dass wir einen Weg haben oder ob es einen Weg gibt. Klar, der Weg selbst ist unser G… psst Zensur…..
Wir bitten,die Störung zu entschuldigen.
Weiter im Programm mit dem Wetter…
In diesem Sinne guten Rauch.
Ihr Tino Häusler