Registrierung…. WOZU??? … Und zack hing der Container fest!
Registrierung neuer Produkte in der EU Datenbank EU-CEG.
Manch einer hat davon gehört. Manch einer hat sogar alles registriert. Manch einer hat sogar alles registriert und brüstet sich damit. Aber die meisten kennen es nicht, wissen es nicht, wollen es nicht wissen und haben auch nichts registriert.
Die Zulassung neuer oder neuartiger Tabakprodukte ist in §6 und §9 Tabakerzeugnisverordnung in Verbindung mit §12 des Tabakerzeugnisgesetzes geregelt.
In einer früheren Version hieß es, dass neue Waren sechs Monate vor der Veröffentlichung zu registrieren sind. Nun steht in §6 nur noch, dass vor Inverkehrbringen zu registrieren ist. Diese neue Regelung gibt es seit dem 20.05.2016. Nicht, dass es nicht vorher auch schon Datenbanken gab, wo man sich registrieren musste, aber davon haben noch weniger als aktuell von gehört, und da dies der Vergangenheit angehört, lassen wir alte Systemvergangenheit bleiben.
Ist die Ware nicht registriert, stellt die im Minimum eine Ordnungswidrigkeit dar, die teuer werden kann. Zudem kann es zu einem totalen Verkaufsverbot der Ware kommen sowie zur Aufforderung der Rückholung von Waren, die bereits im freien Verkehr sind.
Bisher war bekannt, dass die Waren und deren Registrierungen bereits im EU Ausland überprüft wurden, in Deutschland jedoch nicht.
Bis jetzt!!!
Seit diesem Jahr schauen auch deutsche Behörden bei Einfuhr zumindest nach, ob die Waren in der dafür von der EU bereitgestellten Datenbank registriert sind. Ist das nicht der Fall, kann auch mal ein ganzer Container vom Zoll gestoppt werden, so geschehen vor Kurzem in Bayern bei einem bekannten Hersteller. Es hat sechs Wochen gedauert, den Container durch Registrieren der Sorten wieder freizubekommen. Das Ganze war extrem zeitaufwendig und sehr kostenintensiv.
Es ist daher dringend anzuraten, seine Ware zu registrieren. Wer dazu Hilfe benötigt, kann gerne unter info@verbrauchsteuer.de anfragen. Hierzu gibt es sicher auch genug Anleitung im Internet. Aber eins darf man hier ausnahmsweise nicht erwarten: Hilfe seitens der Behörden. Die meisten Stellen sind selbst überfordert oder nicht erreichbar.
Wer nun seine Ware in Deutschland registriert hat, darf nicht erwarten, dass er alles richtig gemacht hat. Zunächst muss die Ware je Gebinde erneut registriert werden. 200g und Kilos bedeutet also: Zweimal registrieren, damit der Doppelapfel schmecken darf. Wer dann noch beabsichtigt, seine Ware ins EU Ausland zu verkaufen, muss ebenfalls erneut registrieren. Und Länder wie Spanien, Griechenland oder Zypern achten sehr genau darauf.
Das Prozedere selbst ist schon kompliziert. Schon das Registrierungsformular lässt sich nur mit bestimmten Adobe Akrobat Versionen öffnen. Und sollte man es durch die Registrierung geschafft haben, hat man dann das Problem mit der Software, die ebenfalls nicht perfekt läuft.
Und hat man das dann auch geschafft, kommt dann noch der Upload. An dieser Stelle steigen wir aus und beleuchten das nicht näher, denn es ist kompliziert und nervig und hier kann gerne individuell beraten werden.
Schauen wir lieber auf einen wesentlichen Aspekt. Die zuvor genannten Paragraphen regeln klar, was den Behörden alles zu melden ist. Sprich bis ins letzte Detail, sind Inhaltsstoffe und Rezepturen zu melden. Dies geht nur unter Offenlegung der Rezeptur und upload eines Datenblattes bzw. Sicherheitsdatenblattes. Hier kommt dann wohl das größte Problem. Zwar kann man als Hersteller diese Unterlagen beibringen, aber hat mein einen Partner oder Lieferanten dürfte dies erheblich schwieriger werden. Niemand gibt gerne Details heraus oder gar Rezepte.
Also insgesamt eine schwierige Situation, die aber ebenfalls lösbar ist. Wer Hilfe braucht, ist bei verbrauchsteuer.de gut beraten. Nichts hilft es, den Kopf in den Sand zu stecken, denn früher oder später trifft es jeden.
Im Übrigen ist es seitens der Behörden angedacht, die Datenbank zu veröffentlichen. Ist das erst mal geschehen, dürfte jedem klar sein, was passiert. Es freuen sich wieder die Anwälte über neue Einnahmequellen, da sich die Konkurrenten gegenseitig abmahnen werden.
Hier zählt also der frühe Vogel fängt …
P.S.:
Bei uns können Sie dies gleich für ihre Tabakmarke unter folgendem Link beantragen: EU-CEG
Ihr Tino Häusler