Die 20g – Regel nochmal kurz erklärt:
Bereits in der Ausgabe von April 2019 hat der Verfasser im Rahmen des Artikels zum Nichtraucherschutz auch die „Abgabe in Kleinverkaufspackungen“ in Shishabars, sprich 20g Packungen, kurz beleuchtet.
Offenbar wurde entweder dem Artikel zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt oder er wurde schlicht überlesen.
Hier also nochmal die Regeln in Kurzform:
Die Abgabe in Kleinverkaufspackungen ergibt sich aus folgenden Gesetzen, die im Übrigen schon immer da waren und auch schon immer galten. Leider ist im Netz oft davon zu lesen, dass es sich hier um neue Gesetze handelt. Dies ist NICHT der Fall!!!
Die Drucksache 19/865 vom Deutschen Bundestag, die eine sog. „Kleine Anfrage“ behandelt, erklärt im Detail wie es sich verhält. Daher wird hier auf eine genaue Erklärung verzichtet.
- 16 Absatz 1 TabStG regelt, dass Tabakwaren grundsätzlich dem Verpackungszwang unterliegen. Das bedeutet, dass in Shishabars auch nur verpackter Tabak abgegeben werden darf und der Kunde die dazu gehörige Shisha quasi mieten muss oder halt die Kohle bezahlt. Loser Tabak scheidet somit aus!
- 17 TabStG findet hier ebenfalls Anwendung, da Tabak nur mit Steuerzeichen abgegeben werden darf. Das ist bei einer Portionierung nicht der Fall.
Ein weiterer jedoch nicht in einem Paragraphen erfasster Sachverhalt ist das Mischen (Portionieren) des Tabaks. Jede Portionierung stellt eine Mischhandlung dar, die so automatisch neue Tabaksteuer entstehen lässt.
Fazit: Wer Kilo kauft und 20g abpackt ist der Pablo Escobar des Shishatabaks.
Leute, informiert Euch und kauft einfach 20g Sorten. Es gibt mittlerweile genug Marken auf dem Markt, die das anbieten. Eine weitere Alternative sind auf jeden Fall Dampfsteine, die in diesem Jahr einfach die Qualität auf ein neues Level gehoben haben. Waren Dampfsteine früher einfach nicht rauchbar oder besser gesagt „Scheiße“, so sind die heutigen Marken auf dem Markt von normalem Tabak kaum zu unterscheiden. Es wurde bereits an Kunden mehrfach getestet, indem Steine anstatt Tabak heraus gegeben wurden. Kein Kunde hat dies bemängelt oder gar bemerkt. Weiß der Kunde allerdings im Vorfeld, dass er Steine bekommt, so lehnt er es ab.
In diesem Jahr kamen echt viele neuen Marken mit Steinen heraus. Am bekanntesten ist sicher Cloudz von 7days. Hier bekommt man seinen gewohnten 7days Geschmack eben als Steine. Aber auch Neukömmling Jimme Whoo macht sich aktuell rasant einen Namen. Weitere Namen sind Arabesko, Future Smoke und Vapeoos. Auch Ice Rocks dürfen nicht fehlen.
Herbalprodukte oder Früchte gibt es ebenfalls, sind aber tabaksteuerpflichtig und daher ebenfalls wieder an die 20g Regel gebunden.
Fazit: Die Regel gab es schon immer!
Wie groß die Packung sein muss, ist nicht definiert. Es können 10g, 15g, 20g, 25g sein, was der Hersteller seiner Ware für den Kopfbau für sinnvoll hält.
In diesem Sinne viel Spaß beim Testen.
P.S.:
Im Ruhrgebiet wurden seitens der Behörden Gewerbeverbote bei erneutem Fehlverhalten angedroht. Also Leute, kauft Steine oder Früchte und legt Euch nicht andauernd mit dem Amtsschimmel an. Ihr könnt nicht gewinnen und NEIN, Ihr seid auch nicht cool.
Ihr Tino Häusler